Vertragliche Regelung zwischen GANG RUNTER, im Folgenden »Veranstalter« genannt, und den Teilnehmer:innen einer angebotenen Veranstaltung, im folgenden »teilnehmende Person« genannt. Die Anmeldung für eine meiner Veranstaltungen gilt als vertragliche Vereinbarung, mit der Sie diese Teilnahmebedingungen akzeptieren.
GANG RUNTER
ACHTSAME NATUR- UND BIKEPACKING- TOUREN
Lars Mutmann
Nimmt die teilnehmende Person einzelne Veranstaltungsleistungen, aus welchen Gründen auch immer, nicht in Anspruch, so erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung des geleisteten Veranstaltungspreises.
Gutscheine werden von dem:der Käufer:in vor ihrer Ausstellung bzw. Zusendung bezahlt und erhält dann einem Gutschein in digitaler Form per E-Mail. Die Ausstellung erfolgt innerhalb von 3 Arbeitstagen (= Mo-Fr) nach Zahlungseingang. Es gilt die allgemeine Gültigkeitsdauer von 3 Jahren. Zur Einlösung eines Gutscheins muss eine Buchungsanfrage unter Angabe der Gutscheinnummer erfolgen und die in dem Gutschein bezeichnete Leistung muss verfügbar sein, d.h. ein entsprechendes Kontingent für den gewünschten Zeitraum vorhanden sein. Wird die Anmeldungsanfrage bestätigt, muss der Gutschein vor Beginn der Veranstaltung unaufgefordert online oder ausgedruckt vorgezeigt werden. Verbleibt ein Restwert, so kann der Gutschein mit diesem Restwert erneut eingelöst werden. Eine Auszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich. Für Schreibfehler in der E-Mail- Adresse des Gutscheinempfängers sowie für eine verzögerte Übermittlung des Gutscheins aufgrund von technischen Problemen übernimmt die Veranstalterin keine Haftung. Ebenso wird keine Haftung für Verlust oder Diebstahl übernommen.
Der Konsum von Betäubungsmitteln ist grundsätzlich verboten. Teilnehmende Personen, die dagegen verstoßen oder den Kurs oder andere teilnehmenden Personen in unzumutbarer Weise nachhaltig stören oder gar eine Gefahr für die vertragsgemäße Durchführung des Kurses darstellen, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn die teilnehmende Person den besonderen Anforderungen der Dienstleistung (physische und psychische Gesundheit, körperliche Fitness, Alter, etc.), die in der jeweiligen Ausschreibung verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Die teilnehmende Person hat bei berechtigtem Ausschluss keinen Anspruch auf Erstattung bezahlter Kursgebühren. Der Veranstalter muss sich aber durch den Ausschluss ersparte Aufwendungen und das, was durch anderweitige Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt wird, anrechnen lassen.
Der Veranstalter versichert, dass die Veranstaltungen sorgfältig vorbereitet sind, die Gruppe nach bestem Gewissen geführt werden und man insbesondere bemüht ist, das Risiko für alle Beteiligten gering zu halten.
Der Veranstalter setzt voraus, dass die teilnehmenden Person krankenversichert sind. Sollten teilnehmende Personen wider Erwarten im Ausland medizinische Hilfe in Anspruch nehmen müssen, sind die Kassen von gesetzlich Versicherten im Prinzip zuständig. Es könnte den teilnehmenden Personen aber passieren, dass die im Ausland anfallenden Kosten umfangreicher sind, als die deutsche Krankenkasse gemäß ihrer Richtlinien übernimmt. Als privatversicherte Persone sollte die teilnehmende Person prüfen, ob ihr Vertrag Auslandsreisen einschließt und ob bestimmte Aktivitäten oder Leistungen von der Haftung ausgeschlossen sind. Aus besagten Gründen empfehlen wir allen teilnehmenden Personen eine zusätzliche Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.
GANG RUNTER verzichtet auf Stornierungs- oder Umbuchungsgebühren, wenn Buchungen von teilnehmenden Personen aufgrund der Corona-Pandemie verschoben oder storniert werden müssen. Konkrete Gründe, für die wir keine Gebühren erheben, sind:
• vorgeschriebene Quarantäne des Teilnehmers zum Datum der gebuchten Veranstaltung/Tour
• Erkrankung an COVID-19 oder Symptome bei teilnehmenden Personen zur Zeit der gebuchten Veranstaltung/Tour
• Erkrankung an COVID-19 oder Symptome beim Kind der teilnehmenden Person zur Zeit der gebuchten Veranstaltung/Tour (um die Betreuung des Kindes zu gewährleisten)
• teilnehmende Personen, die in systemrelevanten Berufen tätig sind, bekommen für die Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung/Tour keinen Urlaub/keinen freien Tag
• erneuter Lockdown seitens der Regierung und Verbot des Anbietens von Outdoor – oder Freizeitaktivitäten
Auf das Rechtsverhältnis zwischen GANG RUNTER und der teilnehmenden Person findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Von der Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Statt der unwirksamen gilt die jeweilige gesetzliche Bestimmung.
Mit der Bestellung der Leistungen akzeptiert die teilnehmende Person/ Auftraggeber:in die AGB. Somit bestätigt die teilnehmende Person selbst oder stellvertretend für alle teilnehmenden Personen einer Tour der Auftraggeber:innen die AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben. Einblick auf die AGB und Verzichtserklärung hat er beim Buchungsvorgang und der Buchungsbestätigung.